AGB

Auto Aeschbacher GmbH, Verzinkereiweg 1, 3665 Wattenwil

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB) Stand:01.09.2023

1.         Geltungsbereich
1.1       Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Garagenbetrieb und Ihnen als          Kunden für sämtliche Reparatur- und Serviceleistungen, für damit zusammenhängende Kostenvoranschläge sowie für den Verkauf und/oder den Einbau von Ersatzteilen und Zubehör.

1.2       Beim Ankauf und Verkauf von Neu- oder Occasionsfahrzeugen, Leasing, gelten die im Vertrag             unterschriebenen Bedingungen, im Zusammenhang mit unseren AGB, welche jederzeit             eingesehen werden können.

1.3       Im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit der vorliegenden AGB wird in den nachfolgenden          Ausführungen der Einfachheit halber stets nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist folglich immer eingeschlossen.

2.         Einbezug der vorliegenden AGB
2.1       Die vorliegenden AGB bilden einen integrierten Bestandteil aller Verträge zwischen der Garage und       dem Kunden. (mündlich und schriftlich.) Sie gelten im Verkauf von Autos, sowie bei der       Durchführung von Reparatur und Serviceleistungen sowie dem Verkauf und, oder Einbau von            Ersatzteilen und Zubehör.

2.2       Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf unserer Homepage aufgeschaltet,und kann auf       verlangen, jederzeit abgegeben werden.

2.3       Der Einbezug resp. Die Geltung abweichender und ergänzender AGB des Kunden ist ausgeschlossen,

            auch wenn der Garagenbetrieb diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

3.         Auftragserteilung
3.1       Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel,resp. die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen Mitarbeiters der Garage so präzise wie möglich zu bezeichnen und den       gewünschten Fertigstelltermin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen und der abgesprochenen Termin werden im Werkstattauftrag erfasst.

3.2       Soweit erforderlich, wird das vom Kunden überlassene Fahrzeug ohne expliziten Auftrag desselben             zusätzlich kostenlos auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Sollten zusätzliche Kosten anfallen,        wird das direkt mit dem Kunden angeschaut. Der Garagenbetrieb empfiehlt dem Kunden Daten und individuelle Einstellungen im Fahrzeug gemäss Betriebsanleitung zu sichern

3.3       Der Garagenbetrieb ist ermächtigt, im Bedarfsfall Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen und             Probefahrten mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen.

4.         Preisangaben /Kostenvoranschlag

4.1       Auf Verlangen des Kunden vermerkt der Garagenbetrieb im Werkstattauftrageinen ungefähren Preis

            zzg. MwSt sollten beim Fahrzeug zusätzliche Mängel auftauchen, wird das mit dem Kunden      abgesprochen. 

4.2       Wird auf Grund einen Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden,  etwaige weitere Kosten für

            die zusätzlichen Arbeiten und Ersatzteile, welche dazu benötigt werden, mit dem Kunden

            abgesprochen und vom Kunden bezahlt.

4.3       Kostenvoranschläge ohne Folgeauftrag dürfen von der Garage verrechnet werden.
4.4       Ansonsten gelten die ortsüblichen Preise und Ansätze der Garage.

5.         Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges
5.1       Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges, erfolgt diese auf auf seine            eigene Rechnung und Gefahr.

5.2       Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von drei Tagen ab Zugang der Fertigstellung abzuholen. Bei Reparaturen, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich diese     auf zwei Tage.
5.3       Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt im Garagenbetrieb. Holt der Kunde sein             Fahrzeug nicht in der obengenannten Frist ab, ist der Garagenbetrieb berechtigt, das Fahrzeug nach        Ablauf der  Frist ausserhalb des Garagenbetriebs auf Gefahr und Verantwortung des Kunden zu            parken .
            Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, folgt nach einer schriftlichen Mahnung eine Rechnung mit einer             ortsüblichen Aufbewahrungsgebühr pro Standtag.

6.         Rechnung
6.1       In der Rechnung sind die Preise für die Ersatzteile und die Arbeit gut ersichtlich.
6.2       Eine etwaige Berichtigung der Rechnung  muss seitens des Kunden spätestens zwei Wochen nach          Zugang der Rechnung eingefordert werden, ansonsten darf der Garagenbetrieb von der Korrektheit        derselben ausgehen.
6.3       Wird die Rechnung von der Versicherung des Kunden nicht übernommen, ist der Kunde verpflichtet,     die geleistete Arbeit des Garagenbetriebes , selber zu bezahlen.

7.         Zahlungsmodalitäten/Verrechnung/Verzug
7.1       Der Rechnungsbetrag ist spätestens 30Tage nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
7.2       Die Zahlung erfolgt mit EZ oder Bar.
7.3       Ist der Kunde mit der Zahlung im Verzug, wird 6 Wochen nach Erhalt der Rechnung eine schriftliche             Zahlungserinnerung verschickt. Bei Nichtbezahlung der Rechnung wird 8 Wochen nach Erhalt der             Rechnung eine Mahnung mit Verzugszins von 5% verrechnet. Der Garagenbetrieb ist ebenso     berechtigt, dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.- pro Schreiben zu verrechnen.
7.4       Der Garagenbetrieb ist im Weiteren berechtigt, das Inkasso einer fälligen Forderung einem Dritten zu             übertragen. Die Kosten dieser Drittleistung gehen zu Lasten des Kunden.

8.         Gewährleistung für Reparatur- und Serviceleistungen
8.1       Der Kunde hat das Fahrzeug nach der Uebernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen.Ansprüche        wegen Sachmängel hat der Kunde bis spätestens 7 Arbeitstage nach Fahrzeugübernahme schriftlich      zu rügen. Unterlässt der Kunde in dieser Zeit die Rüge, gelten die Arbeiten von uns als genehmigt.
8.2       Nimmt der Kunde das Fahrzeug trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm diesbezügliche
             Sachmängelansprüche nur zu, wenn der Kunde sich diese bei der Abnahme ausdrücklich vorbehält.
8.3       Ansprüche des Kunden wegen einer mangelhaften Reparatur oder Serviceleistung verjähren in   2Jahren ab Abnahme des Fahrzeuges.
8.4       Liegt ein fristgerechter gerügter Sachmangel vor, welcher auf auf die Arbeit, respektive die Leistung      von der Garage zurück zu führen ist, hat der Kunde das Recht, auf Nachbesserung. Lässt der Kunde die Nachbesserung in einem andern Betrieb machen, fällt der Gewährleistungsanspruch dahin.

9.         Garantie für Ersatzteile und Zubehör
9.1       Der Kunde hat Ersatzteile und Zubehör bei der Lieferung umgehend zu prüfen und allfällige Mängel             innerhalb von 7Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde dir fristgerechte Rüge,sind         alle Mängelrechte verwirkt.
9.2       Verfügen die Ersatzteile und das Zubehör über keine Herstellergarantie, wird vom Betrieb keine weitere Garantie übernommen.
9.3       Die Haftung des Garagenbetriebes für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere         Folgeschäden an anderen Fahrzeugteilen, entgangenem Gewinn, Produktionsausfall,   Haftungsschäden, Rechtsverfolgungsschäden etc. wird, soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

10.       Haftung
10.1     Der Garagenbetrieb haftet nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadenszfügung. Die Haftung     für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist demnach – im gesetzlichen Umfang – ausgeschlossen.
10.2     Eine etwaige Haftung des Garagenbetriebes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der             Uebernahme einer besonders vereinbarten Garantie oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz bleibt             vorbehalten.
10.3     Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht         ausdrücklich seitens  des Garagenbetriebes in Verwahrung genommen werden,ist ausgeschlossen.      Der Kunde  ist besorgt, keine Wertgegenstände und Geld im Fahrzeug zu lassen.
10.4     Soweit das den Garagenbetrieb überlassene Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist und der Kunde   beabsichtigt, dieses ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen,    steht es dem Garagenbetrieb zu, die Aushändigung des Fahrzeuges zu verweigern und /oder eine            entsprechende (vorgängige) Meldung an die zuständige MFK zu machen. Soweit der Garagenbetrieb            das verkehrstaugliche Fahrzeug trotz Hinweis auf die fehlende Verkehrstauglichkeit auf Verlangen     des Kunden demselben aushändigt, erfolgt die Herausgabe unter Ausschluss der Haftung in        gesetzlich zulässigem Umfang und damit auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden hin. Diesem ist        aufgrund des Hinweises des Garagenbetriebes bewusst, dass das Fahrzeug keinenfalls im             betreffenden     Zustand im Verkehr eingesetzt werden soll.
10.5     Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in seinem Auftrag vorgenommene individuelle Veränderungen      am Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung oder die Fahreigenschaften zu verbessern (so z.B. das Aufbohren der Zylinder zur Hubraumvergrösserung, der Einbau von      Kompressoren und Turboladern zur Aufladung, eine Lachgaseinspritzung oder der Einbau von Motoren mit grösserem Hubraum) oder die Optik des Fahrzeuges zu verändern, die Werks-d.h.         Fabrikgarantie beeinträchtigen resp. zum Verlust derselben führen können. Ebenso kann ein Tuning       die Qualität des Fahrzeuges beeinträchtigen resp. Aufgrund der erfolgten Leistungssteigerung  zu             Schäden am Fahrzeug insbesondere am Motor führen. Im gesetzlich zulässigen Umfang wird folglich    jegliche Haftung für Schäden und Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschten       Tuningarbeiten zurückführend sind, vollständig ausgeschlossen.

11.       Ersatzteile / Verbrauchsmaterialien des Kunden
             
Ueberlässt der Kunde dem Garagenbetrieb Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien mit der         Anweisung, diese im Rahmen von Service-Reparaturarbeiten zu verwenden, so erfolgt selbiges        ausschliesslich auf Risiko und Gefahr des Kunden.  Jede Haftung und Gewährleistungspflicht des        Garagenbetriebes für allfällige Mängel an diesen Ersatzteilen bzw. Verbrauchsmaterialien und oder die      Haftung für Folgeschäden werden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

12.       Eigentumsvorbehalt/Retentionsrecht
12.1     Zubehör, – Ersatzteile und Aggregate gehen erst mit vollständiger Bezahlung des betreffenden    Kaufpreises nebst allfälliger Zinsen und Kosten in das Eigentum des Kunden über. Der        Garagenbetrieb hat das Recht, entsprechende Einträge in das Eigentums Vorbehaltsregister vor zu        nehmen .
12.2     Der Garagenbetrieb hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung von Forderungen aus                        Arbeiten, Ersatzteillieferungen etc. das vom Kunden überlassene Fahrzeug im Sinne Art. 891 ff.ZGB      zu behalten. Soweit der Kunde die Ausstände auch nach dreimaliger Mahnung und Androhung der Verwertung des Fahrzeuges zur Tilgung der offenen Forderungen nicht bezahlt , steht dem         Garagenbetrieb das Recht zu, das Fahrzeug freihändig zu veräussern ohne Einbezug des   Betreibungsamtes. Der betreffende Verkaufserlös wird nach Abzug aller offenen Forderungen und   Kosten des Garagenbetriebes  dem Kunden ausgehändigt.

13.       Datenschutz
             
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der             Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, der  Kundeninformation und der Kundenbefragung (einschliesslich telefonischer und anderer Kunden Zufriedenheit Umfragen) sowie zu Marketing            Zwecken einschliesslich der postalischen und elektronischen Werbung ( per Email)durch den            Garagenbetrieb,durch die Importeurin des Fahrzeuges und /oder autorisierter Partner         /Dienstleister    bearbeitet und verwendet werden dürfen. Der Kunde ist im weiteren damit        einverstanden, dass seine Daten durch den Garagenbetrieb an die Importeurin und / oder             autorisierter Partner / Dienstleiter weitergeleitet werden. Die Daten werden ausschliesslich in             Uebereinstimmung mit den schweizerischen Bestimmungen zum Datenschutz verwendet.                      erfolgt keine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte. Ist der Kunde mit der Weiterleitung     seiner Daten nicht einverstanden, muss er es der Garage schriftlich melden.

14.       Salvatorische Klausel
             Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB hat nicht die Ungültigkeit der            AGB als Ganzes zur Folge. Weggefallene Bestimmungen und allfällige Lücken sind vielmehr unter    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der involvierten Person so zu füllen, dass der           Zweck der AGB möglichst erfüllt wird.

15.       Aenderungen der AGB
15.1     Die vorliegenden AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages resp. Bestellung, des            Kunden gültigen Fassung.
15.2     Der Garagenbetrieb behält sich vor, die AGB jederzeit und einseitig zu ändern.
15.3     Die aktuelle AGB Version befindet sich auf der Hompage, und kann auf Verlangen ausgedruckt werden.

16.       Schlichtung / Gerichtsstand /anwendbares Recht
             
Auf Wunsch der Vertragsparteien kann der Streit vor der gerichtlichen Auseinandersetzung  seitens       der Schlichtungsstelle des AGVS und TCS geschlichtet und  eine aussergerichtliche Lösung gesucht            werden.
           
            Der Gerichtsstand für alle sich ergebenen Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und             zukünftige Ansprüche ist der Sitz des Garagenbetriebes, soweit von Gesetz wegen kein zwingender             Gerichtsstand vorgesehen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz / Wohn im             Ausland hat. Dem Garagenbetreiber steht es auch offen, den Kunden auch an deren Sitz/Wohn zu             belangen.

Anwendbar ist ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener    Kaufrechts oder sonstiger internationaler Vereinbarungen.